US Flag Icon English  Netherlands Flag Icon Dutch  China Flag Icon Chinese  Germany Flag Icon German  Spain Flag Icon Spanish  France Flag Icon French  Portugal Flag Icon Portuguese  Russia Flag Icon Russian

VEREINBARUNG DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Letzte Aktualisierung: 10. May 2023

DIESE VEREINBARUNG („Vereinbarung“) stellt eine verbindliche schriftliche Vereinbarung von und zwischen DTN, LLC oder dem auf der jeweiligen Bestellung genannten Tochterunternehmen von DTN, LLC (auf ein solches Unternehmen wird in dieser Vereinbarung als „DTN“ Bezug genommen) und Ihnen dar. Die Vereinbarung umfasst und beinhaltet die Bedingungen des DTN-Standardbestellformulars, der Rechnung, des Serviceauftrags oder eines anderen Bestellformulars für Ihre Erstbestellung von Dienstleistungen und/oder Geräten sowie alle nachfolgenden DTN-Standardbestellformulare, Rechnungen, Serviceaufträge oder Bestellformulare, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher oder elektronischer Form eingereicht wurden, jeweils nur so, wie sie von DTN zusammengestellt und abgezeichnet wurden und keine Änderungen enthalten, die nicht zuvor von DTN schriftlich genehmigt wurden (jeweils eine “Bestellung“).  Die Vereinbarung umfasst: (a) diese Nutzungsbedingungen; (b) die Bestellung; (c) alle anwendbaren Zusätze (wie unten definiert); und (d) alle vereinbarten Anlagen, Anhänge oder Listen zur Bestellung.  Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestandteilen der Vereinbarung gelten diese in der oben angegebenen Reihenfolge Vorrang. Abschnitte in dieser Vereinbarung können in einer geltenden Bestellung ausdrücklich geändert werden; damit eine solche Änderung wirksam ist, setzt dies voraus, dass ausdrücklich angeben ist, welche spezifischen Abschnitte in dieser Vereinbarung ergänzt und modifiziert werden.

Die Aufgabe einer Bestellung , das Anklicken von „I Accept“ (Ich akzeptiere) oder „I Agree“ (Ich stimme zu) auf einer elektronischen Version dieser Vereinbarung oder durch den anderweitigen Zugriff auf oder die Nutzung von DTNs Dienste(n) oder Geräte(n) (siehe jeweils die nachfolgende Definition), gilt als Ihre Zustimmung, an die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen gebunden zu sein.  Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens, einer Organisation oder einer anderen juristischen Person eingehen, versichern und gewährleisten Sie, dass Sie die Befugnis haben, eine solche juristische Person an die Bedingungen dieser Vereinbarung zu binden. Und wenn das der Fall ist, beziehen sich die Begriffe „Sie“, „Ihr“, oder „Kunde“ auf solch eine juristische Person.  Wenn Sie diese Befugnis nicht haben, oder wenn Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, ist es Ihnen untersagt, DTNs Dienste oder Geräte zu nutzen.

DTN kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern, indem die Änderung auf einer DTN-Website veröffentlicht wird. Diese können Sie zurzeit unter www.dtn.com/tos finden, und solch geänderte Bedingungen gelten mit dem Datum des Inkrafttretens, das in den geänderten Bedingungen genannt wird, als in Kraft und für den Kunden verbindlich.

Ihre Nutzung der Dienste und Geräte sowie Ihre Nutzung einer DTN-Website, von Daten oder Inhalten unterliegen ebenfalls diesen Nutzungsbedingungen.

Zusätzlich zu diesen Nutzungsbedingungen unterliegen die folgenden Dienstleistungen jeweils den zusätzlichen Bedingungen, die in dem entsprechenden Nachtrag festgelegt sind:

*This addendum shall apply whenever direct access is granted to a DTN API for delivery of data.

  1. Definitionen.
    1. Daten“ bezeichnet alle Informationen oder Daten, die von oder an DTN über die Dienste oder Geräte übermittelt, erstellt, erhoben, gespeichert, verarbeitet oder anderweitig bereitgestellt werden, einschließlich der Daten oder Informationen, die von oder an DTN durch die Nutzung der Dienste oder Geräte durch die Kunden oder Benutzer übermittelt, erstellt, erhoben, gespeichert, verarbeitet oder anderweitig bereitgestellt werden, sowie alle Ausgaben, Ergebnisse, Analysen in Bezug auf solche Informationen oder Daten.
    2. Dokumentation“ bezeichnet alle Online-Leitfäden oder Richtlinien, die dem Kunden in Verbindung mit den Diensten oder Geräten übermittelt oder zugänglich gemacht werden, einschließlich der Dokumentation unter www.dtn.com, weil diese von DTN im alleinigen Ermessen von Zeit zu Zeit geändert werden kann.
    3. Geräte“ bezeichnet gewisse Hardware, Geräte oder (ein) andere(s) Produkt(e), die von DTN dem Kunden gemäß ausdrücklicher Spezifikation im Auftrag entweder vermietet oder verkauft werden.
    4. Partei“ oder „Parteien“ bezeichnet einzeln DTN oder den Kunden, je nachdem, was der Zusammenhang erfordert, und zusammen DTN und den Kunden.
    5. Dienste“ bezeichnet die konkreten, urheberrechtlich geschützten Informationsdienste von DTN, die von DTN entweder über (i) DTNs gehostete(n) Servicelösung(en), Programm(e), Software und/oder mobile oder webbasierte Anwendung(en); und/oder (ii) das Internet oder andere elektronische oder per Satellitenzustellung bereitgestellt werden, je nachdem, was in einer Bestellung spezifiziert ist.
    6. Laufzeit“ bezeichnet im Hinblick auf die Dienste die Abonnementlaufzeit, die auf einer Bestellung angegeben ist, sowie alle Verlängerungszeiträume; und, im Hinblick auf die Geräte, den Mietzeitraum auf der Bestellung sowie alle Verlängerungszeiträume.
    7. Benutzer“ bezeichnet jede Person, die vom Kunden befugt wurde, die Dienste oder Geräte zu nutzen. Dies umfasst jeden Benutzer, dem ein Anmeldename und ein Passwort zum Zugriff auf die Dienste gegeben wurden.
  2. Nutzung der Dienste.
    1. Bereitstellung der Dienste.  Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und vorbehaltlich der Zahlung der entsprechenden Gebühren durch den Kunden, willigt DTN hiermit ein, die im Rahmen der jeweiligen Bestellung bezogenen Dienste dem Kunden allein für die Nutzung durch den Kunden für interne geschäftliche Zwecke bereitzustellen. Diese Dienste unterliegen den eventuellen Beschränkungen der Nutzung, die DTN schriftlich spezifiziert hat, einschließlich zusätzlicher, in dieser Vereinbarung, der Dokumentation und jeder Bestellung spezifizierter Beschränkungen.  Jede Bestellung spezifiziert die jeweilige Lizenzdauer, die Preisgestaltung und die Metrik der Lizenzvergabe für die Nutzung der Dienste durch den Kunden.  DTN lehnt alle auf einer Bestellung, einem Dokument oder einer anderen Mitteilung an DTN enthaltenen Bedingungen oder Bestimmungen in Zusammenhang mit einer Bestellung ab, die Bestimmungen dieser Vereinbarung oder der jeweiligen Bestellung auslassen oder zusätzliche Bedingungen hinzufügen oder die nicht den Bedingungen dieser Vereinbarung oder der jeweiligen Bestellung entsprechen.  Der Bezug eines Abonnements zur Nutzung der Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung durch den Kunden ist nicht abhängig von der Lieferung zukünftiger Funktionalitäten oder Eigenschaften oder auf Kommentare von DTN im Hinblick auf zukünftige Funktionalitäten oder Eigenschaften.
    2. Nutzungsbeschränkung.  Dem Kunden sind im Hinblick auf die Dienste oder die Dokumentation folgende Handlungen untersagt: (i) Rückentwickeln, kopieren, modifizieren, erstellen von ableitenden Arbeiten des Quellcodes, dekompilieren, disassemblieren, überarbeiten oder anderweitig erstellen, versuchen zu erstellen oder anderen gestatten, ermöglichen oder anderen helfen, den Sourcecode oder das strukturelle Rahmenwerk der Dienste zu erstellen; (ii) eine Nutzung, Anzeige, Vermietung, Veröffentlichung, Übertragung von Besitz oder eine andere Verbreitung der Dienste oder Dokumentation insgesamt oder teilweise an oder von Dritte(n) zulassen oder veranlassen, ohne dass die vorherige schriftliche Einwilligung von DTN vorliegt; (iii) eine Änderung an den Diensten oder der Dokumentation veranlassen oder zulassen, ohne dass die vorherige schriftliche Einwilligung von DTN vorliegt; (iv) ein für den Inhalt der Dienste oder der Dokumente genutztes Sicherheitsgerät oder einen Schutz umgehen oder gegen deren Schutz verstoßen; (v) die Dienste für ein Dienstleistungsunternehmen oder für Zwecke des Time-Sharing vermieten, verleihen, verkaufen, wiederverkaufen, unterlizenzieren oder nutzen; (vi) einen Teil der Dienste kopieren, umrahmen oder spiegeln; (vii) die Dienste für Zwecke des Benchmarkings, die Durchführung von Wettbewerbsanalysen der Dienste oder anderweitig die öffentliche Verbreitung von Informationen über die Leistung der Dienste; (viii) Konkurrenzprodukte oder Dienste entwickeln; oder (ix) sich an betrügerischen, unrechtmäßigen oder illegalen Aktivitäten beteiligen, sich für eine andere natürliche oder juristische Person ausgeben, gegen Gesetze verstoßen oder die Rechte einer Drittpartei verletzen.
    3. Verantwortlichkeiten des Kunden.  Der Kunde (i) hält die Dienste und die Dokumentation lasten- und anspruchsfrei von allen Ansprüchen, Pfandrechten und Belastungen; (ii) bleibt verantwortlich für die Einhaltung aller Bedingungen dieser Vereinbarung, der Dokumentation und der jeweiligen Bestellung durch die Benutzer; (iii) ist verantwortlich für die Einholung und Erfassung der Einwilligung der Benutzer für die Verarbeitung der Daten gemäß Beschreibungen in dieser Vereinbarung für DTN; (iv) trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Rechtmäßigkeit oder Angemessenheit von Daten, die er übermittelt, erstellt, erhebt, speichert, verarbeitet oder anderweitig DTN zur Verfügung stellt (einschließlich der Tatsache, dass solche Daten nicht verleumderisch, beleidigend, pornografisch oder obszön sein, keine Viren oder schädlichen Codes enthalten oder die Rechte Dritter verletzen dürfen); (v) stellt sicher, dass alle Benutzerkennungen, Passwörter und andere Zugangsdaten streng vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden; (vi) benachrichtigt DTN umgehend über jeden Verstoß gegen die Sicherheit oder eine unbefugte Nutzung seines Kontos; und (vii) ist verantwortlich für die Beschaffung und Wartung von der technischen Einrichtung, den Geräten, der Software, Hardware oder anderen Nebenleistungen, die für die Verbindung mit, den Zugriff auf oder die anderweitige Nutzung der Dienste notwendig sind.
    4. Rechtsvorbehalt.  Der Kunde anerkennt, dass: (i) DTN oder seine Lizenzgeber besitzt/besitzen und behält/behalten alle Rechte, Rechtsansprüche und Interessen auf und an den Diensten, der Dokumentation und allen anderen technischen Informationen, einschließlich aller Freigaben, Aktualisierungen und neuen Versionen derselben, und aller Kopien davon, einschließlich aller dazugehörigen Patente, Urheberrechte, Dienstleistungsmarken, Handelsmarken, Handelsnamen, Geschäftsgeheimnisse und anderen geistigen Eigentumsrechte; (ii) dem Kunden hierunter keine Rechte gewährt werden außer den ausdrücklich hierin festgelegten; und (iii) es sich unbeschadet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung bei dieser Transaktion um eine Abonnementlizenz und nicht um einen Verkauf, Kauf, eine Vermietung oder Übertragung der Dienste oder der Dokumentation handelt.
    5. Komponenten von Dritten.  Die Dienste können gewisse Komponenten enthalten oder aufnehmen, die unter separaten Bedingungen von einem dritten Lizenzgeber solcher Komponenten und/oder einer Open Source-Software Lizenz lizenziert oder zugänglich gemacht werden (jedes Teil eine „Komponente von Dritten“).  Jede Nutzung einer Komponente von Dritten durch den Kunden wird geregelt von und unterliegt den Geschäftsbedingungen der separaten Bedingungen, die für eine solche Komponente von Dritten gelten.
    6. Inhalte von Dritten. Der Kunde anerkennt, dass gewisse Informationen, Inhalte oder Verknüpfungen zu Websites, die durch die Dienste zugänglich oder verfügbar sind, den geistigen Eigentumsrechten von Dritten unterliegen können (die „Inhalte von Dritten“).  Der Kunde versteht und anerkennt, dass DTN die Richtigkeit, Verfügbarkeit oder Inhalte solcher Informationen/Inhalte/Websites von Dritten nicht bestätigt und nicht verantwortlich oder haftbar für dieselben ist, und der Kunde ist einzig und allein verantwortlich und haftbar für seine Nutzung von Inhalten von Dritten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass DTN von Inhalten Dritter abhängig ist und dass diese Vereinbarung und die Bereitstellung der Dienste stets allen Vereinbarungen (in Bezug auf geistiges Eigentum und/oder andere Rechte oder anderweitig), Einschränkungen oder Verboten unterliegt, die von Dritten in Bezug auf die Inhalte Dritter auferlegt werden, unabhängig davon, ob solche Vereinbarungen, Einschränkungen oder Verbote DTN in Bezug auf die Bereitstellung der betreffenden Inhalte Dritter für den Kunden direkt auferlegt werden oder dem Kunden selbst (im Rahmen einer Vereinbarung Dritter oder anderweitig) und unabhängig davon, ob sie vor, am oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Datum dieser Vereinbarung beantragt oder auferlegt werden.. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Dienste von DTN auf der Grundlage bereitgestellt werden, dass der Kunde, falls ein Anbieter von Drittinhalten verlangt, dass der Kunde eine Lizenz- und/oder andere Vereinbarung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lizenzen für geistiges Eigentum und/oder andere Rechte oder Vereinbarungen, die den Zugang zu oder die Nutzung von Drittinhalten ermöglichen) (eine “Drittvereinbarung”) eingeht oder sich daran hält, die Bedingungen der entsprechenden Drittvereinbarung eingeht und einhält und weiterhin alle anwendbaren Lizenz- oder anderen Gebühren zahlt, die in Verbindung damit zu zahlen sind. Für den Fall, dass der Kunde dies nicht wünscht, kann DTN den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise kündigen.
    7. Prüfung/Beurteilung.  DTN kann dem Kunden gewisse Dienste auf Beurteilungs-, Probe- oder Betatestbasis verfügbar machen (der „Versuchseinsatz“).  Wenn der Kunde von einem Versuchseinsatz Gebrauch macht, geschieht das für die in der jeweiligen Bestellung genannte Laufzeit.  DTN kann einen Versuchseinsatz jederzeit im alleinigen Ermessen einstellen.  DTN stellt dem Kunden den Dienst für den Versuchseinsatz „im Istzustand“ und ohne Gewährleistung oder Haftung irgendeiner Art zur Verfügung.
    8. Feedback.  Insofern der Kunde oder einer seiner Benutzer DTN Feedback, Kommentare oder Vorschläge hinsichtlich der Dienste oder Geräte anbietet, einschließlich von Kommentaren, Beiträgen oder anderen Inhalten, die der Kunde oder einer seiner Benutzer an ein Schwarzes Brett, eine Mitteilungstafel, ein Gemeinschaftsforum, einen Blog oder ähnliche Medien übermittelt, die DTN als Teil der Dienste zur Verfügung stellen kann (das „Feedback“), überträgt der Kunde alle Rechte, Rechtsansprüche und Interessen auf und an dem Feedback an DTN.  DTN kann das Feedback uneingeschränkt für alle rechtmäßigen Zwecke nutzen oder verwerten.
    9. Compliance.  Als Bestandteil der Bereitstellung von Diensten ist DTN ausdrücklich befugt, die Nutzung und Leistung der Dienste zu überwachen, um die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung sicherzustellen.
  3. Geräte.
    1. Lieferung.  Die Lieferung der Geräte erfolgt FOB DTNs Speditionsanlage und die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen.  Wenn nichts Anderweitiges schriftlich vereinbart wurde, geht jeder Versand von Geräten an dieselbe Adresse, die in einer Bestellung festgelegt ist.  Der Rechtsanspruch und das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Geräte gehen nach Bereithaltung der Sendung für den jeweiligen Spediteur in DTNs Speditionsanlage an den Kunden über.  Der Kunde trägt alle Versandkosten, die Versicherung, Zollgebühren und Steuern.  DTN kann die Produktion und die Lieferungen der Geräte im alleinigen und angemessenen Ermessen zuteilen.  Bei den Versanddaten handelt es sich nur um ungefähre Angaben.  DTN ist nicht haftbar für Schäden, Verluste oder Ausgaben, die dem Kunden entstehen, wenn DTN es versäumt, ein spezifiziertes Versanddatum zu erfüllen.  Unbeschadet anderslautender Ausführungen hierin, erwirbt der Kunde Kraft dieses Abschnitts 3 (oder einer Bestellung) kein(en) Recht, Rechtsanspruch oder Interesse auf oder an vorinstallierter oder eingebetteter Software in den Geräten, außer dem Recht, solch vorinstallierte und eingebettete Software allein für den normalen Betrieb der Geräte und im Einklang mit den Lizenzbedingungen solcher Software zu nutzen.
    2. Sicherungsrecht.  Um seine Verpflichtungen zur Leistung aller unter dieser Vereinbarung erforderlichen Zahlungen abzusichern, gewährt der Kunde DTN hiermit ein Sicherungsrecht, welches ein Kaufpreis-Sicherungsrecht an den Geräten sein kann.  DTN darf alles Notwendige tun, um die Zwecke dieses Abschnitts 3(b) zu erreichen, einschließlich, ohne Einschränkung, des Einreichens einer Erklärung unter dem Einheitlichen Handelsgesetz (US) oder einer gleichwertigen Vorschrift einer anderen Rechtsordnung.  Der Kunde stimmt zu, alle zusätzlichen Dokumente oder Instrumente zu unterzeichnen, die DTN billigerweise von Zeit zu Zeit verlangen kann, um die Zwecke dieses Abschnitts 3(b) zu erreichen, und es DTN zu ermöglichen, sein Sicherungsrecht an den Geräten zu vollenden.
    3. Installation.  Alle Geräte müssen von DTN oder von Subunternehmern, die von DTN zertifiziert sind, installiert werden.  Die Installation der Geräte gilt als vollständig abgeschlossen, wenn der ordnungsgemäß von DTN zertifizierte Installateur das Personal des Kunden vor Ort informiert, dass die betreffenden Geräte ordnungsgemäß installiert worden sind.  Der Kunde sorgt dafür, dass der Standort, an dem die Geräte installiert werden, den Spezifikationen von DTN entspricht.  Der Kunde holt auf seine Kosten alle Lizenzen, Zulassungen, Genehmigungen oder Einwilligungen ein, die ein Vermieter oder eine andere Partei für die Installation solcher Geräte fordert (einschließlich ohne Einschränkung jeder Kabelverlegung und Installation von Satellitenempfangsgeräten).  DIE VORBEREITUNG DES STANDORTS MUSS VOR DER INSTALLATION DER GERÄTE DURCH DTN ABGESCHLOSSEN SEIN, ODER DIE IN DIESER VEREINBARUNG SPEZIFIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND NULL UND NICHTIG.  Falls der Kunde es versäumt, den Standort vor dem vereinbarten Installationsdatum zufriedenstellend vorzubereiten und es versäumt, DTN über ein solches Versäumnis mindestens vierzehn (14) Tage vor dem Installationsdatum in Kenntnis zu setzen, willigt der Kunde ein, DTN alle Ausgaben oder Kosten, die DTN infolge eines solchen Versäumnisses entstehen, zu ersetzen.
    4. Geräte von Dritten.  Wenn in einer Bestellung Geräte als ein von einer anderen Partei als DTN hergestelltes oder entwickeltes Produkt gekennzeichnet sind (die „Geräte von Dritten“), dann werden solche Geräte an den Kunden gemäß den Gewährleistungen solcher Dritter verkauft oder lizenziert.  Der Kunde anerkennt, dass DTN diese Geräte von Dritten lediglich für den Kunden erworben hat und dass die Eigentumsrechte und die Rechte am geistigen Eigentum der Geräte von Dritten anderen Parteien als DTN gehören.  Der Kunde anerkennt auch, dass mit Ausnahme der Zahlungen an DTN für die Geräte von Dritten, alle Rechte und Pflichten des Kunden im Hinblick auf diese Geräte mit solchen Dritten abgewickelt werden.  DTN stellt dem Kunden Kopien sämtlicher Dokumentationen und Gewährleistungen, die für die Nutzung solcher Geräte von Dritten durch den Kunden erforderlich sind und die DTN erhalten hat, zur Verfügung.
    5. Mietbedingungen.  Für den Fall, dass DTN die Ausrüstung an den Kunden vermietet, anstatt sie zu verkaufen, gelten die Bedingungen dieses Abschnitts 3(e).
      1. DTN vermietet die Geräte an den Kunden als Vermieter für den in der jeweiligen Bestellung genannten Mietzeitraum.  Was Zusatzausstattungen, die hiernach durch einen zusätzlichen Anhang zu einer bestehenden Bestellung aufgenommen werden, anbelangt, wird die für einen solchen zusätzlichen Anhang geltende Laufzeit in dem jeweiligen Anhang ausgewiesen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann gilt die Restlaufzeit der ursprünglichen Gerätebestellung.  Der Rechtsanspruch auf jedes Gerät verbleibt während der entsprechenden Mietdauer bei DTN.  Zusätzlich zu den hierin erklärten Rechten von DTN hat DTN alle Rechte und Rechtsmittel, die einem Sicherungsnehmer und Vermieter im Rahmen dieser Vereinbarung, dem Einheitlichen Handelsgesetz oder einem anderen Gesetz zur Verfügung stehen.
      2. Alle Geräte sind und bleiben jederzeit persönliches Eigentum, egal wie dieselben mit einer Immobilie oder einer anderen Sachanlage verhaftet sind.  DTN ist es gestattet, sein Eigentum an den Geräten anzuzeigen, indem in DTNs Ermessen auf jedem Ausrüstungsgegenstand ein Eigentumsvermerk angebracht wird, der DTNs Eigentum aufzeigt.  Die Geräte verbleiben jederzeit während der Fortführung der Mietzeit nur an dem/den in der jeweiligen Bestellung spezifizierten Standort(en).  DTN kann nach angemessener frühzeitiger schriftlicher Ankündigung an den Kunden die Geräte auf den Geländen des Kunden, oder wo immer diese stehen, inspizieren.
      3. Der Kunde trägt auf seine alleinigen Kosten die Verantwortung für die Rücksendung beschädigter Geräte an DTN an die nachfolgend in Abschnitt 3(e)(iv) genannte Adresse von DTN.  Der Kunde trägt die Kosten für Ersatzgeräte sowie für die Versand- und Installationskosten solcher Ersatzgeräte.  Ungeachtet der Beschädigungen eines Geräts muss die monatliche Mietgebühr für ein solches Gerät auch weiterhin vom Kunden entrichtet werden.
      4. Zusätzlich zu den anderen Rechten und Rechtsmitteln von DTN im Rahmen dieser Vereinbarung gilt, dass falls die gemieteten Geräte verloren, gestohlen oder nicht vollständig an DTN zurückgegeben werden, (1) der Kunde die verbleibenden, noch nicht bezahlten Mietzahlungen für die Geräte entrichten muss; und (2) DTN sich das Recht vorbehält, auch einen einmaligen Betrag in Höhe von (A) achthundert US Dollar ($800,00) oder (B) den dann gültigen Marktwert zu berechnen, je nachdem, welcher Betrag der höhere ist, was nach DTNs alleinigem und angemessenen Ermessen bestimmt wird.  Nach Kündigung oder Auslaufen des für die gemieteten Geräte gültigen Mietzeitraums und zusätzlich zu den anderen Rechten des Kunden, die in dieser Vereinbarung dargelegt sind, wird der Kunde solche gemieteten Geräte umgehend in der ordentlichen Verpackung, gewöhnliche Abnutzung ausgenommen, an die folgende Adresse zurückschicken (die von DTN durch schriftliche Mitteilung an den Kunden aktualisiert werden kann):

        DTN, LLC
        ATTN: Equipment Return
        10651 Chandler Road, Suite 109
        La Vista, NE 68128

  4. Gebühren und Zahlung.
    1. Zahlungsbedingungen.  Der Kunde willigt ein, DTN wie folgt zu bezahlen: (i) für den Zugriff auf die Dienste, die in der jeweiligen Bestellung festgelegten Gebühren, die Einmalgebühren oder Abonnementgebühren beinhalten können, die über einen festen Zahlungsplan bezahlt werden; (ii) im Hinblick auf die Geräte, die in der jeweiligen Bestellung spezifizierten Gebühren; und (iii) alle Gebühren in Bezug auf die Nutzung des Austausch-Dienstes gemäß Beschreibung in Abschnitt 4(d) (zusammen die „Gebühren“). Sofern die Parteien im Rahmen der Bestellung nichts anderweitiges vereinbart haben, DTN stellt dem Kunden im Voraus die Rechnung gemäß der entsprechenden Bestellung, die entweder eine einmalige, monatliche, vierteljährliche, jährliche oder andere Abrechnungsmethode spezifizieren kann.  Wenn von den Parteien einer Bestellung nichts Anderweitiges vereinbart wurde, muss der Kunde alle Rechnungen, die ihm von DTN zugesandt werden, innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum begleichen ohne dass eine gedruckte/ausgedruckte Rechnung, ein Bestellschein, eine Bestellnummer oder ein anderes spezifisches Rechnungsverfahren erforderlich ist (es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich).  Sofern von den Parteien in einer Bestellung nichts Anderes vereinbart wurde, werden alle Rechnungen in englischer Sprache ausgestellt.
    2. Unbeschadet anderer Rechte und Rechtsbehelfe, die DTN möglicherweise hat, und unbeschadet der fortdauernden Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Gebühren, kann DTN, wenn die Zahlung der Gebühren nicht zum Fälligkeitsdatum bei DTN eingeht, (i) die Bereitstellung der Dienste und noch zu liefernden Geräte zurückhalten und (ii) es gilt: Für jede überfällige Zahlung an DTN werden Zinsen auf den unbezahlten Betrag zum Satz von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder zum gesetzlich zulässigen Höchstsatz (je nachdem welcher Betrag niedriger ist) zeitanteilig auf Tagesbasis während des Zeitraums, in dem der Betrag unbezahlt bleibt, fällig.  Der Kunde trägt alle Umsatz-, Verbrauchs- und sonstigen Steuern, Abgaben oder Bewertungen, die den mit dieser Vereinbarung ausgeführten Transaktionen auferlegt werden, davon ausgenommen sind Steuern, die auf das Nettoeinkommen von DTN zu zahlen sind.  Alle Gebühren und Zahlungen werden in US Dollar (USD) angegeben, wenn in der jeweiligen Bestellung nichts anderes angegeben ist.
    3. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge sind in voller Höhe ohne Verrechnung, Abzug oder sonstige Einbehaltung von Beträgen zu zahlen, die dem Kunden zustehen, und alle Gebühren für eingehende und ausgehende internationale Geldüberweisungen gehen zu Lasten des Kunden.  Sollte der Kunde aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung verpflichtet sein, Abzüge oder Einbehalte aufgrund von Steuern oder anderweitig vorzunehmen, oder sollten Gebühren für internationale Geldtransfers auf einen gemäß diesem Vertrag zu zahlenden Betrag anfallen, wird der zu zahlende Betrag um den Betrag dieser Steuern oder Gebühren erhöht, um sicherzustellen, dass DTN einen Betrag erhält, der dem gemäß diesem Vertrag zu zahlenden Betrag entspricht.
    4. Streitigkeiten.  Falls ein Teil einer Rechnung umstritten ist, willigt der Kunde ein, den unbestrittenen Anteil der Rechnung zu zahlen und DTN schriftlich innerhalb von dreißig (30) Tagen über einen bestrittenen Anteil zu informieren; ansonsten wird angenommen, dass der Kunde solchen Kosten zugestimmt hat und DTN hat kein Anrecht auf eine Anpassung der Kosten oder Rechnungen
    5. Gebührenanpassungen.  DTN behält sich das Recht vor, nach der ersten Laufzeit einer Bestellung für Dienste oder Geräte fällige Gebühren jederzeit zu ändern oder zu erhöhen. Diese treten zu Beginn der nächsten Abrechnungsperiode in Kraft.
    6. Gebühren für den Austauschdienst.  Die Dienste können auf Antrag des Kunden verschiedene Marktdaten Dritter oder Austauschdienste umfassen oder dem Kunden den Zugriff darauf ermöglichen (die „Austauschdienste“).  Der Kunde zahlt DTN alle Gebühren für den Austauschdienst, zu denen auch eine Verwaltungsgebühr von DTN gehören kann. Die Gebühren werden von DTN eingezogen und dann an den jeweiligen Austauschdienst überwiesen.  Die Gebühren für den Austauschdienst sind getrennt von anderen Gebühren und unterscheiden sich deutlich von ihnen, unter anderem von DTNs anderen Rechten im Rahmen dieser Vereinbarung, und sie unterliegen jederzeit Änderungen, ohne dass eine vorherige Mitteilung erfolgt.
  5. Kundengarantien; DTN Gewährleistungsausschluss.
    1. Kundengarantie.  Der Kunde versichert und gewährleistet, dass (i) er die Bevollmächtigung und Befugnis hat, diese Vereinbarung auszuführen und seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen (einschließlich derjenigen Verpflichtungen, die sich auf die Nutzung, die Übertragung oder Bereitstellung von Daten durch den Kunden beziehen; das umfasst auch die Verpflichtung des Kunden, Genehmigungen oder Einwilligungen Dritter einzuholen, einschließlich der eines Benutzers, insofern das notwendig ist und sich auf die Daten bezieht) ohne weitere Ratifizierung oder Genehmigung; und (ii) seine Leistung im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich der Nutzung der Dienste und Geräte, alle Gesetze, Regeln und Vorschriften auf Bundes-, staatlicher, lokaler, und falls zutreffend, ausländischer Ebene einhält, einschließlich der Regeln und Vorschriften, die für die Nutzung des Austauschdienstes durch den Kunden gelten.  Nach Bedarf stimmt der Kunde zu, alle Vereinbarungen und anderen von einer Quelle benötigten Informationen gemäß Beschreibungen in Abschnitt 5(a)(ii) sowie alle Aktualisierungen derselben auszuführen und an DTN zu schicken.
    2. Haftungsausschluss.  DIE DIENSTE, DATEN UND GERÄTE WERDEN VON DTN „IM ISTZUSTAND“ BEREITGESTELLT.  AUSGENOMMEN IN DEM UMFANG, WENN EIN SOLCHER HAFTUNGSAUSSCHLUSS DURCH GELTENDES RECHT UNTERSAGT IST, SCHLIESST DTN HIERMIT ALLE GARANTIEN, MIT AUSNAHME DERJENIGEN; DIE AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT SIND, AUSEINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF EINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, GENAUIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE VERLETZUNG GEISTIGEN EIGENTUMS UND DTN LEHNT HIERMIT, AUßER IN DEM UMFANG, IN DEM DIES NACH ANWENDBAREM RECHT VERBOTEN IST, AUSDRÜCKLICH JEDE HAFTUNG FÜR DIE ZUVOR GENANNTEN AB.  DTN versichert und garantiert nicht AUßER IN DEM UMFANG, IN DEM DIES NACH ANWENDBAREM RECHT VERBOTEN IST, dass (i) die Dienste oder Geräte fehlerfrei funktionieren werden, (ii) die Nutzung der Geräte oder Dienste durch den Kunden ununterbrochen sein wird oder (iii) alle Mängel ausgewiesen werden, seien diese reproduzierbar oder gelöst.  SOLCHE GARANTIEN WERDEN WEDER AUSGEDEHNT NOCH BESCHRÄNKT ODER ANDERWEITIG BETROFFEN DURCH EINE BERATUNG ODER LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH DTN IN VERBINDUNG MIT DEN GERÄTEN ODER DIENSTEN ODER DURCH EINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, DIE SICH AUS DEM GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSGANG, GESETZESBESTIMMUNGEN, GEWOHNHEITSRECHT ODER HANDELSBRAUCH ERGEBEN, AUßER IN DEM UMFANG, IN DEM DIES NACH ANWENDBAREM RECHT VERBOTEN IST.  ALLE KOMPONENTEN, INHALTE, UND GERÄTE DRITTER UND ALLE ENTHALTENEN ODER VON IHNEN ÜBER EINE WEBSITE DRITTER EINGEHOLTEN INFORMATIONEN ODER ANDERE INFORMATIONEN DRITTER, AUF DIE SIE DURCH DIE DIENSTE, DIE „IM IST-ZUSTAND“ OHNE IRGENDEINE GARANTIE ODER ENTSCHÄDIGUNG VON DTN BEREITGESTELLT WERDEN, ZUGRIFF HABEN; UND JEDE VERSICHERUNG ODER GARANTIE HINSICHTLICH DERSELBEN BESTEHT STRENG ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM EIGENTÜMER, LIZENZGEBER ODER VERTRIEBSHÄNDLER VON SOLCHEN KOMPONENTEN, INHALTEN, GERÄTEN, WEBSITE DRITTER ODER VON ANDEREN INFORMATIONEN DRITTER AUßER IN DEM UMFANG, IN DEM DIES NACH ANWENDBAREM RECHT VERBOTEN IST.
    3. Haftungsausschluss bei Nutzung bei hochriskanten Aktivitäten.                 DIE DIENSTE, DATEN UND GERÄTE SIND NICHT FEHLERTOLERANT UND SIND NICHT FÜR DIE NUTZUNG UNTER NACHFOLGEND AUFGEFÜHRTEN BEDINGUNGEN GEDACHT, UND DER KUNDE DARF DIE DIENSTE ODER GERÄTE NICHT NUTZEN IN gefährlichen Umgebungen, die eine störungssichere Leistung erfordern, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF den Betrieb von Nuklearanlagen; die Flugzeugnavigation, Kommunikations- oder Kontrollsysteme; Lebenserhaltungsmaschinen; Waffensysteme; Wettervorhersagen, Wetterbeobachtung, oder Wetterdatenübertragungssysteme (einschließlich jeder Nutzung in der Ausgabe von, oder dem Vertrauen auf, Wetterbeobachtungen, Warnungen, Notfällen, Gutachterkommissionen oder anderer WETTER-Bulletins); oder ALLEN anderen Nutzungen, bei denen ein Versagen der Dienste, DATEN oder Geräte direkt zu Todesfällen, Personenschäden oder schweren physischen Umwelt- ODER SACHSCHÄDEN führen könnte, UND DTN LEHNT HIERMIT JEDE HAFTUNG UND JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG IN BEZUG AUF DIE VORANGEGANGENEN AUSFÜHRUNGEN AB.
    4. Inhärente Unsicherheit der Wettervorhersage. DER KUNDE ERKENNT DIE DER WETTERVORHERSAGE INNEWOHNENDE UNSICHERHEIT AN UND AKZEPTIERT, DASS DTN KEINE GARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GENAUIGKEIT DER VON DTN BEREITGESTELLTEN WETTERVORHERSAGEN UND/ODER HINDCASTS (ODER JEGLICHER DATEN, DIE AUF SOLCHEN WETTERVORHERSAGEN UND/ODER HINDCASTS BASIEREN ODER DAVON ABHÄNGIG SIND) ÜBERNIMMT. JEGLICHE HAFTUNG VON DTN, DIE SICH AUS DER UNGENAUIGKEIT DER VON DTN BEREITGESTELLTEN WETTERVORHERSAGEN UND/ODER HINDCASTS ERGIBT (EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE HAFTUNG IN BEZUG AUF HANDLUNGEN DES KUNDEN IN BEZUG AUF WETTERSITUATIONEN), WIRD HIERMIT AUSGESCHLOSSEN (UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE SOLCHE HAFTUNG AUFGRUND EINES VERTRAGSBRUCHS, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG, IM RAHMEN EINER ENTSCHÄDIGUNG IN DIESEM VERTRAG ODER AUS EINEM ANDEREN GRUND ENTSTEHT), ES SEI DENN, DIE UNGENAUIGKEIT IST AUF GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN VON DTN ZURÜCKZUFÜHREN.
    5. Bewertung der Eignung. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS ER DIE EIGNUNG DER DIENSTLEISTUNGEN FÜR DEN VON IHM GENUTZTEN UMFANG SELBST BEURTEILT HAT ODER BEURTEILEN WIRD (UND DASS ER FÜR EINE SOLCHE BEURTEILUNG QUALIFIZIERT IST ODER EINE GEEIGNETE UNABHÄNGIGE BERATUNG ERHALTEN HAT), UND DASS NICHTS IN DEN DIENSTLEISTUNGEN EINE EMPFEHLUNG ODER EINEN RAT DARSTELLT, EINE BESTIMMTE VORGEHENSWEISE ZU ERGREIFEN ODER ZU UNTERLASSEN.
  6. Vertrauliche Informationen.
    1. Verpflichtungen zur Vertraulichkeit.  Beide Parteien anerkennen, dass jede Partei („Empfängerpartei“) während der Laufzeit dieser Vereinbarung Vertrauliche Informationen von der anderen Partei (die „Offenlegende Partei) erhalten kann, und alle Vertraulichen Informationen gelten als im Vertrauen erhalten.  Die Empfängerpartei darf die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Ausübung ihrer Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung nutzen und sie darf die Vertraulichen Informationen nur gegenüber den Mitarbeitern, Vertretern oder Auftragsnehmern der Empfängerpartei gegenüber offenlegen, die nach dieser Vereinbarung über diese Informationen verfügen müssen und die zur Bewahrung der Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen wie in dieser Vereinbarung verlangt, verpflichtet sind (durch eine schriftliche Vereinbarung, eine schriftliche und durchsetzbare interne Richtlinie, oder einen rechtlich durchsetzbaren Kodex professioneller Verantwortung).  .  Darüber hinaus ist DTN als Empfängerpartei berechtigt, die vertraulichen Informationen innerhalb der Gruppe der DTN-Mitglieder weiterzugeben.  Die Empfängerpartei muss die Vertraulichen Informationen zumindest genauso wie ihre eigenen wertvollen und sensiblen Informationen ähnlicher Art und, auf jeden Fall mindestens mit angemessener Sorgfalt schützen.  Nach Kündigung oder Auslaufen dieser Vereinbarung und/oder auf Anfrage der Offenlegenden Partei muss die Empfängerpartei alle Vertraulichen Informationen zurückschicken oder vernichten und, auf Nachfrage schriftlich bestätigen, dass sie alle Vertraulichen Informationen zurückgeschickt oder vernichtet hat.
    2. Erklärung.  „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle vertraulichen oder geschützten Informationen, die von der Offenlegenden Partei an die Empfängerpartei übermittelt werden, egal ob mündlich, elektronisch oder schriftlich, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach vernünftigem Ermessen unter den Umständen als vertraulich verstanden werden sollten, egal ob diese Informationen zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet waren oder nicht.  DTNs Vertrauliche Informationen umfassen unter anderem die Dienste, Dokumentation, Daten, Aggregierte Daten, Feedback und alle Schulungsmaterialien und alle in einem Gerät vorinstallierten oder eingebetteten Programme, die Bedingungen und Existenz dieser Vereinbarung und alle Bestellungen.
    3. Ausnahmen.  Die Verpflichtungen jeder der Parteien unter diesem Abschnitt 6 gelten nicht für Informationen, von denen die Empfängerpartei nachweisen kann, dass (i) diese sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen in ihrem Besitz befunden haben; (ii) diese zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die Offenlegende Partei der Öffentlichkeit allgemein zugänglich gewesen sind oder dass diese nach der Offenlegung der Öffentlichkeit allgemein zugänglich gemacht werden, ohne dass ein Verstoß gegen die Vereinbarung oder eine andere unrechtmäßige Handlung der Empfängerpartei vorliegt; oder (iii) sie diese Informationen von Dritten erhalten hat, ohne dass ihr Offenlegungsbeschränkungen auferlegt wurden oder ohne dass eine andere unrechtmäßige Handlung der Empfängerpartei vorliegt; oder (iv) diese unabhängig von der Empfängerpartei ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt worden sind.
    4. Rechtlich Vorgeschriebene Offenlegung.  Falls die Empfängerpartei gesetzlich oder durch ein rechtliches Verfahren verpflichtet ist, Vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei offenzulegen, muss die Empfängerpartei (i) die Offenlegenden Partei, soweit es gesetzlich zulässig ist, mit angemessenem Vorlauf vor Offenlegung darüber in Kenntnis setzen, so dass die Offenlegende Partei die Offenlegung anfechten oder um eine schützende Anordnung ersuchen kann, und (ii) die Offenlegung angemessen auf die Mindestmenge, die gesetzlich offengelegt werden muss, beschränken.
  7. Datenschutz; Dateneigentum.
    1. Personenbezogene Daten.  Als Teil Ihrer Beziehung zu DTN können Sie oder Ihre Benutzer gewisse personenbezogene Daten über Sie angeben und DTN kann diese erfassen und verarbeiten, Für personenbezogene Daten gelten verschiedene Gesetze und Rechtsvorschriften, wie z.B., aber nicht nur, die Datenschutzgrundverordnung (hier nach “DSGVO”).  DTN hat in der DTN-Datenschutzrichtlinie, die derzeit unter dtn.com/privacy-policy zu finden ist (die “Datenschutzrichtlinie“), dargelegt, wie diese Daten verarbeitet werden. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass die Verarbeitung dieser Daten und aller in diesem Vertrag beschriebenen Daten durch den Kunden und durch DTN gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist und dass eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vorliegt.
    2. Daten.  Mit Ausnahme der personenbezogenen Daten liegen alle Rechte, Rechtsansprüche und Interessen auf und an allen Daten allein bei DTN, und der Kunde überträgt DTN unwiderruflich alle Rechte, Rechtsansprüche und Interessen auf und an solchen Daten.  DTN kann solche Daten für alle rechtmäßigen Zwecke im alleinigen Ermessen frei nutzen und verwerten.  DTN gewährt dem Kunden hiermit eine nicht exklusive unbefristete Lizenz und das Recht, die Daten allein für die eigenen, nicht-gewerblichen internen Geschäftszwecke des Kunden zu nutzen.  Der Kunde darf die Daten weder in einer Weise noch für einen Zweck nutzen, der direkt oder indirekt in Konkurrenz zu DTN, den Diensten oder den Geräten steht.  Dem Kunden sind folgende Aktionen untersagt: (i) Modifizieren, kopieren, übermitteln, externes Anzeigen, übertragen oder erstellen von ableitenden Arbeiten der Daten; oder (ii) veröffentlichen oder eine anderweitige Verteilung von Daten an Dritte ohne die ausdrückliche schriftliche Einwilligung von DTN.  Soweit DTN Daten mit den Daten oder Informationen aus anderen Quellen zusammenfasst (die „Aggregierten Daten“), liegen alle Rechte, Rechtsansprüche und Interessen auf und an den Aggregierten Daten bei DTN und DTN kann die Aggregierten Daten frei für rechtmäßige Zwecke und im alleinigen Ermessen nutzen und verwerten, vorausgesetzt, dass DTN sicherstellt, dass jede externe Nutzung solcher Aggregierten Daten in einer Art und Weise erfolgt, dass sich der Kunde oder ein Benutzer nicht mit diesen Daten identifizieren lässt.
    3. Keine Sensiblen Daten.  Der Kunde darf keine Sensiblen Daten an DTN übermitteln oder senden oder die Dienste oder Geräte zur Erfassung, Verarbeitung oder Speicherung von Sensiblen Daten nutzen.  Der Begriff „Sensible Daten“ kann Folgendes beinhalten, ist aber nicht darauf beschränkt: (i) alle „Geschützten Gesundheitsdaten“ (gemäß Definition unter dem Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) von 1996 in der jeweils gültigen Fassung, und einschließlich dessen Umsetzungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung; (ii) jede Sozialversicherungsnummer, Ausweisnummer, Militärnummer, Führerscheinnummer, Steueridentifikationsnummer der Person oder jede andere von der Regierung herausgegebene Identifikationsnummer; (iii) alle Zahlkartendaten, Finanzkontennummern oder „nicht-öffentliche personenbezogenen Daten“ gemäß Definition des Gramm-Leach-Bliley Act (Pub. L. 106-102) und all dessen Umsetzungsvorschriften oder Richtlinien; (iv) alle Informationen, die als „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ unter geltenden EU Datenschutzgesetzen (einschließlich der DSGVO oder anwendbarem nationalen Recht oder Rechtsvorschriften zur Umsetzung des DSGVO) ausgelegt werden können; oder (v) alle anderen ähnlich sensiblen oder beschränkten Daten unter anderen geltenden Gesetzen oder Vorschriften.
  8. Laufzeit und Kündigung.
    1. Laufzeit.  Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und gilt bis zu ihrer Beendigung in Übereinstimmung mit den hierin festgelegten Bedingungen.  Wenn auf der jeweiligen Bestellung nichts Anderweitiges spezifiziert ist, beginnt die Laufzeit jeder Bestellung am darin spezifizierten Datum des Inkrafttretens („Vertragsstartdatum“) und dauert für einen Zeitraum von einem (1) Jahr fort und wird danach jeweils automatisch für ein (1) weiteres Jahr verlängert, wenn nicht eine der Parteien der anderen Partei innerhalb von neunzig (90) Tagen vor Ablauf der dann gültigen Laufzeit eine Kündigung der automatischen Erneuerung zukommen lässt.
    2. Kündigung aus Wichtigem Grund.  Wenn eine Partei wesentlich gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder einer Bestellung verstößt und es versäumt, diesen Verstoß innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung von der nicht verstoßenden Partei zu beheben, kann die nicht verstoßende Partei diese Vereinbarung und/oder jede Bestellung, die von diesem Verstoß nachteilig betroffen ist, kündigen.  Die Kündigung im Rahmen dieses Abschnitts 8(b) hindert keine der Parteien daran, andere Rechtsmittel, die der Partei zur Verfügung stehen, einzulegen, unter anderem die Erwirkung eines Unterlassungsanspruchs.  Zusätzlich zu anderen Rechten und Rechtsmitteln im Rahmen dieser Vereinbarung kann DTN im alleinigen Ermessen den Zugriff des Kunden auf die Dienste sperren, wenn DTN feststellt, dass (i) die Nutzung der Dienste oder vom Kunden überlassener Daten durch den Kunden illegal oder beanstandbar ist oder noch werden kann und/oder die Integrität und/oder die Sicherheit der Dienste gefährdet; oder (iii) eine Bedrohung für die Sicherheit der Dienste bevorsteht.  DTN stellt einen solchen Zugriff auf die Dienste umgehend wieder her, nachdem eine zufriedenstellende Lösung für das Ereignis, das Anlass zu der Sperrung gab, gefunden wurde, wenn ein solches Ereignis sich überhaupt lösen lässt.
    3. Zusätzliche Kündigungsrechte.  Jede der Parteien kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, falls (i) die andere Partei einen Insolvenzantrag stellt oder über das Vermögen der Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird; (ii) die Insolvenz der Partei beantragt wird und dieser Antrag nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen abgelehnt wird; (iii) die andere Partei insolvent wird oder eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder nach dem Insolvenzrecht oder einem ähnlichen Recht einen Vergleich mit ihren Gläubigern eingeht; (iv) die andere Partei die Geschäfte einstellt; oder (v) ein Insolvenzverwalter für die andere Partei oder deren Geschäfte ernannt wird.  Zusätzlich zu den vorangegangenen Ausführungen kann DTN diese Vereinbarung nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, falls der Kunde gegen Abschnitt 2, 3, 6 oder 7 verstößt.
    4. Kündigung der Austauschdienste.  Zusätzlich zu den anderen Rechten unter dieser Vereinbarung und unbeschadet des obigen Abschnitts 4(d), kann der Kunde jeden Anteil des Austauschdienstes an den Diensten jederzeit mit einer schriftlichen Mitteilung an DTN und einer Frist von dreißig (30) Tagen kündigen.  Jede Nutzung der Austauschleistungen über die Einschränkungen dieser Vereinbarung oder die jeweilige Bestellung hinaus kann Geldstrafen, Bußgelder oder zusätzliche Gebühren für den Austauschdienst zur Folge haben, die Dritte oder der Anbieter des Tauschdienstes auferlegen, und solche Geldstrafen, Bußgelder und Gebühren sind allein vom Kunden zu tragen.
    5. Fortbestand.  Im Falle einer Kündigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund, bestehen alle Bestimmungen dieser Vereinbarung, deren Bedeutung den Fortbestand bedingt, über den Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung hinaus fort.
    6. Auswirkungen der Kündigung.  Nach der Kündigung muss jede Partei (i) alle Vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich zu dem Zeitpunkt in ihrem Besitz befinden, im Einklang mit Abschnitt 6(a) zurückgeben oder vernichten; und (ii) umgehend die andere Partei darüber informieren, dass sie die Informationen zurückgegeben oder vernichtet hat.  Mit der Kündigung dieser Vereinbarung gelten alle zu dem Zeitpunkt bestehenden und noch nicht abgefertigten Bestellungen ebenfalls als gekündigt.  Die Kündigung dieser Vereinbarung oder einer Bestellung entbindet den Kunden nicht von seiner Haftung an DTN hierunter fällige Beträge zu zahlen.  Nach Kündigung dieser Vereinbarung oder einer Bestellung gelten alle Rechte und Lizenzen, die darunter gewährt worden sind, ebenfalls als gekündigt.  Im Fall des Versäumnisses des Kunden, die Mietgebühren für Geräte bei Fälligkeit zu zahlen, oder im Fall der Kündigung dieser Vereinbarung oder einer Bestellung durch DTN gemäß Abschnitt 8(b) oder 8(c) kann DTN die Geräte mit oder ohne Gerichtsverfahren in Besitz nehmen (und zu diesem Zweck darf DTN die Gelände des Kunden ohne Übernahme einer Haftung für Klagen, gerichtliche Schritte oder andere Gerichtsverfahren durch den Kunden betreten und dieselben entfernen). Danach erlöschen alle Rechte an den Geräten, die der Kunde innehatte, und gelten als gekündigt.  Jede(r) Wiederinbesitznahme oder Wiederverkauf von Ausrüstungsgegenständen hält DTN nicht davon ab, eine Mängelklage gegen den Kunden einzureichen, und das Einreichen einer Klage oder der Eintrag einer Entscheidung gegen den Kunden schließt das Recht von DTN nicht aus, einen oder alle Ausrüstungsgegenstände wieder in Besitz zu nehmen.
  9. Schadloshaltung.
    1. Kunde.  Der Kunde verteidigt, entschädigt und hält DTN (einschließlich seiner Direktoren, leitenden Mitarbeiter, Mitarbeiter, Lizenzgeber, Lieferanten, Vertreter, Nachfolger und Abtretungsempfänger) schadlos von und gegen alle Klagen, Forderungen, Schäden, Kosten, Ausgaben oder Haftungsansprüche (einschließlich angemessener Rechtsanwaltshonorare), die aus (i) einem Verstoß des Kunden gegen ein(e) Zusicherung, Garantie, Abkommen oder Verpflichtung im Rahmen dieser Vereinbarung; (ii) einer Verletzung geltenden Rechts durch den Kunden; oder (iii) einem fahrlässigen Handeln oder Versäumnis, oder einem absichtlichen Fehlverhalten des Kunden entstehen.
    2. Entschädigungsverfahren.  Die Partei, die eine Entschädigung fordert, muss: (i) die entschädigende Partei über jeden Anspruch, auf den die Entschädigung angewandt werden kann, informieren; (ii) die Kontrolle über die Verteidigung des Anspruchs an die entschädigende Partei abgeben; und (iii) der entschädigenden Partei alle Hilfe zukommen lassen, die angemessen in Verteidigung des Anspruchs gefordert wird.  Die entschädigende Partei ist berechtigt, jeden Anspruch ohne schriftliche Einwilligung der entschädigten Partei beizulegen, solange eine solche Beilegung nur die Zahlung von Geld durch die entschädigende Partei beinhaltet und in keiner Weise Rechte der entschädigten Partei berührt.
  10. Haftungsbeschränkung.
    1. Haftungsausschluss bei Schäden.  VORBEHALTLICH ABSCHNITT 10 (c) IST DTN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTBAR FÜR STRAFSCHADENERSATZ, SOWIE SPEZIELLE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, FOLGE- ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER VERLORENE DATEN ODER ENTGANGENE GEWINNE, KAPITALKOSTEN, DECKUNGSKOSTEN ODER DIENSTUNTERBRECHUNGEN, AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT DER NUTZUNG DER GERÄTE ODER DER DIENSTE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN ODER OB EINE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT VON SCHÄDEN INFORMIERT WORDEN IST.  DIESE AUSSCHLÜSSE GELTEN, SELBST WENN DIE BEGRENZTEN RECHTSMITTEL NICHT DEN ERWÜNSCHTEN ERFOLG GEBRACHT HABEN.
    2. Betragsmäßige Obergrenze.  VORBEHALTLICH ABSCHNITT 10 (c) DARF DIE GESAMTHAFTUNG DEM KUNDEN ODER DRITTEN GEGENÜBER FÜR ANSPRÜCHE, VERLUSTE, PERSONENSCHÄDEN, KLAGEN, FORDERUNGEN, GERICHTSENTSCHEIDUNGEN, HAFTUNGSANSPRÜCHE, KOSTEN, AUSGABEN ODER SCHÄDEN IN JEDEM WIE AUCH IMMER GEARTETEN FALL (UNTER ANDEREM DENEN, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN ODER SICH AUF DIESE BEZIEHEN), UNABHÄNGIG VON DER FORM DER KLAGE ODER DER RECHTSTHEORIE; DEN GESAMTBETRAG DER VOM KUNDEN WÄHREND EINES ZEITRAUMS VON ZWÖLF MONATEN (12) VOR DEM EREIGNIS, DAS ANLASS FÜR EINE SOLCHE HAFTUNG GEGEBEN HAT, UNTER DEM JEWEILIGEN AUFTRAG, DER ANLASS ZU EINER SOLCHEN KLAGE GEGEBEN HAT, BEZAHLTEN GEBÜHREN.
    3. Grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Fehlverhalten.  Nichts in dieser Vereinbarung schränkt die Haftung von DTN ein: (i) für Betrug; (ii) für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten; (iii) für Tod oder Körperverletzung (in dem Umfang, in dem es unrechtmäßig ist, die Haftung dafür nach anwendbarem Recht auszuschließen); oder (iv) in Bezug auf jede andere Haftung, die nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
    4. Risikozuordnung.  DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN REFLEKTIEREN DIE ZUORDNUNG DER RISIKEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN.  DIE IN DIESEM ABSCHNITT 10 SPEZIFIZIERTEN BESCHRÄNKUNGEN DAUERN FORT, SELBST WENN EIN IN DIESER VEREINBARUNG SPEZIFIZIERTES BEGRENZTES RECHTSMITTEL NICHT DEN URSPRÜNGLICHEN ZWECK ERFÜLLT HAT.
  11. Allgemein.
    1. Rechtswahl und Gerichtsstand; Obsiegende Partei.  Diese Vereinbarung ist einzig und allein nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika und des Staates von Delaware, USA ohne Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Bestimmungen aufgesetzt und entsprechend auszulegen, und die Parteien vereinbaren, dass die ausschließliche Zuständigkeit und der Gerichtsstand in jedem Streitfall bei den Staats- und Bundesgerichten im Bundesstaat Delaware, USA, liegt. Die Parteien vereinbaren gegenseitig und stimmen zu, dass sie keine Klageerwiderungen aufgrund des Gerichtsstands, der Unbequemlichkeit des Gerichtsstands oder der fehlenden persönlichen Zuständigkeit in einer Klage oder einem Prozess erheben, die im Einklang mit dieser Bestimmung geltend gemacht werden, und verzichten hiermit auf diese Einwendungen.  Die Parteien anerkennen und vereinbaren, dass weder der Uniform Computer Information Transactions Act noch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf auf diese Vereinbarung anwendbar sind.  In jedem Prozess oder Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Rechte unter dieser Vereinbarung, ist die obsiegende Partei berechtigt, ihre angemessenen Kosten und Anwaltshonorare zurückzufordern.
    2. Verzicht auf einen Schwurgerichtsprozess.  IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG VERZICHTEN DIE PARTEIEN WISSENTLICH UND WILLENTLICH AUF IHRE JEWEILIGEN RECHTE AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN FÜR JEDE(N) ANSPRUCH, KONTROVERSE ODER KLAGEGRUND AUFGRUND ODER IN BEZUG AUF DIESE VEREINBARUNG, JEDE BESTELLUNG ODER IM HINBLICK AUF EINE DER HIERIN VORGESEHENEN TRANSAKTIONEN.
    3. Höhere Gewalt.  Mit Ausnahme der Verpflichtungen des Kunden, Zahlungen hierunter bei Fälligkeit zu leisten, wird, wenn eine der Parteien aufgehalten oder an der Erfüllung im Rahmen dieser Vereinbarung gehindert wird, ein Verzug infolge einer Ursache, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegt, einschließlich von Naturkatastrophen, Pandemien, Bränden, Fluten, Aufruhr, Kriegshandlungen, Terrorismus oder Aufständen, ungewöhnlich schlechten Wetterbedingungen, Höherer Gewalt, Arbeitskonflikten und gesetzlichen Vorschriften, Denial-of-Service-Angriffen oder dem Ausfall oder der Unterbrechung des Internets, Netzwerks oder der Telekommunikationsinfrastruktur (ein „Ereignis Höherer Gewalt“) während des Fortbestehens solcher Umstände entschuldigt, und der Ausführungszeitraum verlängert, insofern es erforderlich ist, um die Erfüllung nach Wegfallen des Ereignisses Höherer Gewalt zu ermöglichen.
    4. Einhaltung der Gesetze.  Jede Partei stimmt zu, bei ihrer Erfüllung dieser Vereinbarung und ihrem allgemeinen Geschäftsbetrieb alle geltenden Gesetze einzuhalten, unter anderem alle geltenden Gesetze zur Verhinderung von Schmiergeldzahlungen und Korruption, einschließlich des U.S. Foreign Corrupt Practices Act und des UK Bribery Act.
    5. Export.  Die Dienste und Geräte können dem Handelsrecht und den Vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Länder unterliegen, einschließlich der Export Administration Regulation (EAR) und dem vom Amt für Kontrolle und Auslandsvermögen (Office of Foreign Assets Control (OFAC)) verwalteten Sanktionsprogramm.  Der Kunde darf die Dienste und Geräte nicht ausführen, wieder ausführen oder freigeben, weder direkt noch indirekt, oder anderweitig in einem Land oder einer Gerichtsbarkeit nutzen, in das/dem die Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Freigabe derselben (i) gemäß geltendem Recht untersagt ist (das gilt auch für eine Partei, die auf der OFAC Specially Designated Nationals List aufgeführt ist oder für jedes Land, das einem Embargo der Regierung der Vereinigten Staaten unterliegt); und (ii) ohne vorher die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen einzuholen, die im Rahmen der geltenden Exportgesetze aller US-Regierungsbehörden gelten.  Der Kunde versichert und garantiert, dass das Unternehmen nicht im Besitz oder unter der Kontrolle einer natürlichen oder juristischen Person ist, die auf der OFAC Specially Designated Nationals List steht.
    6. Endnutzungsbedingungen der Bundesregierung.  Dieser Abschnitt gilt nur, wenn und soweit die Gesetze und Rechtsvorschriften, auf die in diesem Abschnitt Bezug genommen wird, anwendbar sind. DTN stellt die Dienste und Dokumentation und die dazugehörige Software und Technologie nur im Einklang mit den folgenden Bedingungen für die Endnutzung durch die Bundesregierung bereit: alle technischen Regierungsdaten und Softwarerechte in Bezug auf die Dienste oder Dokumentation umfassen nur die Rechte, die für gewöhnlich der allgemeinen Öffentlichkeit bereitgestellt werden, wie weiter in dieser Vereinbarung spezifiziert.  Die oben genannte Lizenz wird im Einklang mit bestimmten Abschnitten der Federal Acquisition Regulation (FAR) bereitgestellt, einschließlich FAR 12.211 und FAR 12.212 und, gegebenenfalls wenn es sich um eine Transaktion mit dem Verteidigungsministerium handelt, den Bestimmungen des Defense Federal Acquisition Regulation Supplement (DFARS), einschließlich DFAR 252.227-7015 und DFAR 227.7202-3.  Insofern eine Regierungsbehörde Rechte benötigt, die ansonsten nicht unter dieser Vereinbarung gewährt werden, muss diese mit DTN verhandeln, damit DTN entscheiden kann, ob Bedingungen vorliegen, die für die Gewährung der beantragten Rechte akzeptabel sind und, falls dies der Fall ist, müssen solche zusätzlichen Bedingungen in einem für beide Seiten annehmbaren schriftlichen Nachtrag zu dieser Vereinbarung festgehalten werden.
    7. Unabhängige Vertragsnehmer; Keine Drittbegünstigte.  Die Beziehung zwischen den Parteien ist die von unabhängigen Vertragsnehmern.  Kein Wortlaut in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass eine Vertretung oder eine andere Form von Arbeitsgemeinschaft, Franchiseverhältnis, Beschäftigungsverhältnis oder ein Treuhandverhältnis zwischen den Parteien geschaffen wird, und keine der Parteien hat die Befugnis die jeweils andere Partei zu binden.  Bei dieser Vereinbarung gibt es keine Drittbegünstigten.
    8. Unterlassungsanspruch.  Sofern in dieser Vereinbarung nichts Anderweitiges spezifiziert ist, sind alle Rechte, Rechtsmittel und Befugnisse einer Partei unwiderrufbar und kumulativ und nicht alternativ oder exklusiv, und sie gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten, Rechtsmitteln und Befugnissen, die unter dieser Vereinbarung oder allen Gesetzen, die zurzeit bestehen oder nachträglich erlassen werden, gewährt werden.  Der Kunde anerkennt und stimmt zu, dass wenn er gegen eine der Lizenzierungs- oder Vertraulichkeitsverpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung verstößt, DTN einen sofortigen und irreparablen Schaden erleiden kann, für den ein monetärer Schadenersatz allein keine ausreichende Abhilfe ist und dass DTN zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die sie haben mögen, berechtigt ist, bei einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit einen Unterlassungsanspruch, die effektive Vertragserfüllung oder eine andere Abhilfe zu erwirken, unter anderem einen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf zur Behebung des Verstoßes oder des drohenden Verstoßes durch den Kunden und zur Durchsetzung dieser Vereinbarung.
    9. Werbung und Nutzung von Handelsmarken.  Keine der Parteien darf eine Erklärung oder anderes Marketingmaterial in Bezug auf diese Vereinbarung herausgeben oder freigeben, ausgenommen wenn das ausdrücklich unter dieser Vereinbarung zulässig ist, oder anderweitig die Handelsmarken oder Logos der anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung nutzen; vorausgesetzt allerdings, dass DTN den Namen des Kunden, das Logo und/oder die Handelsmarken in seinen Listen aktueller und/oder ehemaliger Kunden und in Werbe- und Marketingmaterialien aufnehmen kann.
    10. Abtretung; Subunternehmer.  Der Kunde darf ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von DTN diese Vereinbarung nicht abtreten.  Jede angebliche Abtretung des Kunden, die gegen die vorstehenden Ausführungen verstößt, ist null und nichtig und unwirksam.  DTN kann diese Vereinbarung nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden abtreten.  Gemäß den vorstehenden Ausführungen wird diese Vereinbarung zum Nutzen der Vereinbarungsparteien und deren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zugelassenen Abtretungsempfängern geschlossen und ist für die vorstehend genannten Parteien verbindlich.  DTN kann seine Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung per Unterauftrag an einen Dritten vergeben; vorausgesetzt allerdings, dass DTN für die Erfüllung durch einen solchen Subunternehmer und dessen Einhaltung der Verpflichtungen von DTN gemäß den Anforderungen unter dieser Vereinbarung verantwortlich ist.
    11. Ganzheitliche Vereinbarung.  Diese Vereinbarung und alle ausgeführten Bestellungen stellen die komplette ganzheitliche Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstands der Vereinbarung dar.  Alle vorherigen und zeitgleichen Vereinbarungen, Verständnisse, Verhandlungen oder Darstellungen, egal ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung, sind hiermit ersetzt und insgesamt aufgehoben
    12. Verzichtserklärung.  Ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung darf keinen Verzicht auf eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung darstellen oder als ein solcher angesehen werden, und kein Verzicht darf einen fortgesetzten Verzicht darstellen, außer wenn das ausdrücklich schriftlich festgehalten ist.  Das Versäumnis einer der Parteien, eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen oder das Versäumnis zu irgendeiner Zeit die Erfüllung einer der Bestimmungen dieser Vereinbarungen durch die jeweils andere Partei zu fordern, darf in keiner Weise als ein aktueller oder zukünftiger Verzicht auf Bestimmungen ausgelegt werden oder in irgendeiner Weise die Fähigkeit einer Partei, nach einem solchen Vorfall jede einzelne Bestimmung durchzusetzen, beeinträchtigen.
    13. Salvatorische Klausel.  Wenn eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung von einem Gericht oder auf andere Art und Weise als ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden wird, vereinbaren die Parteien, dass die verbleibenden Bestimmungen dieser Vereinbarung von einer solchen Entscheidung nicht berührt werden, dass die betreffende Bestimmung durch eine rechtmäßige Bestimmung ersetzt werden muss, die der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt, und dass diese Vereinbarung auf jeden Fall in allen anderen Punkten rechtsgültig und rechtswirksam bleibt.
    14. Mitteilungen.  Alle hierunter erforderlichen oder zugelassenen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und gelten als ordnungsgemäß erteilt, (i) nach Eingang, wenn diese persönlich zugestellt wird; oder (ii) nach schriftlicher Verifizierung des Eingangs, wenn diese per Übernachtkurier oder per Einschreiben mit Rückschein versandt wird.  Die Mitteilungen an die andere Partei werden an die im jeweiligen Auftrag angegebene Adresse oder an die Adresse, die jede der Parteien der jeweils anderen Partei schriftlich gemäß diesem Abschnitt aufgibt, gesandt.  Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen kann DTN gewisse administrative oder betriebsbezogene Mitteilungen hinsichtlich der Dienste oder Geräte an den Kunden oder an einen einzelnen Benutzer per E-Mail oder durch Veröffentlichung in dem Dienst senden.
    15. Auslegung.  Wenn eine Zweideutigkeit oder eine Frage nach der Absicht vorliegt, wird diese Vereinbarung so ausgelegt, als ob diese von den Parteien gemeinsam entworfen wurde, und es kommen keine Vermutungen oder Beweislasten auf, die zu Gunsten oder Ungunsten einer der Parteien allein aufgrund der Autorenschaft einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung ausgelegt werden können.
    16. Untertitel und Überschriften. >Die in dieser Vereinbarung verwendeten Untertitel und Überschriften werden nur der Einfachheit halber verwendet und haben keine rechtliche Wirkung.
    17. Dieses Dokument ist in deutscher Sprache verfasst. Im Falle eines Konflikts hat jedoch die englische Originalversion des Dokuments Vorrang.